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Wussten sie schon, dass...? |
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Regenwassermanagement
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Wohin mit dem Regenwasser? Mit der Verabschiedung des § 51a LWG gibt der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung den Vorzug. Der Grundgedanke eines Regenwassermanagements besteht darin, Abflüsse am Entstehungsort oder in der näheren Umgebung zu vermeiden, zu verringern oder zumindest stark zu verzögern. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
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